Mit dem Rohrabzweig lassen sich schnell und passgenau Seitenrohre in das Hauptfallrohr einbinden. Dabei können gleichgroße und kleinere Rohrdurchmesser des Seitenstranges angeschlossen werden. Auf Anfrage sind individuelle Neigungswinkel, Durchmesser sowie Y- und Doppelabzweige möglich.
Gelötet.
Sonderanfertigung möglich.
Informationspflicht gemäß Art. 33 REACH-Verordnung (SVHC-/Kandidatenliste): Erzeugnisse enthalten mehr als 0,1 % Blei (EG-Nr. 231-100-4 / CAS-Nr. (EG-Verzeichnis) 7439-92-1).